Neues Rahmendokument „Rechtliche Aspekte der Nutzung von Datenbanken und spezifische Haftungsfragen“
Das Rahmendokument enthält wichtige Hinweise zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur rechtssicheren Ausschreibung und Planung von BIM-Projekten.
Die Nutzung der BIM-Methode ist noch nicht fest in allen Planungs- und Bauvorhaben verankert. Ein Grund hierfür könnte die vielfach bestehende Annahme sein, dass die Anwendung der BIM-Methode erhöhte Haftungsgefahren mit sich bringen und zu unklaren Verantwortlichkeiten führen könnte. Das neue Rahmendokument bietet eine konkrete Arbeitshilfe, die öffentliche Auftraggeber als BIM-Anwender darin unterstützen soll, BIM-Leistungen rechtssicher auszuschreiben und den Planungsprozess ebenso rechtssicher umzusetzen.
Das Rahmendokument besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil „BIM und Haftung“ wird beschrieben, welche Haftungsrisiken sich infolge der Anwendung der BIM-Methode wie verändern bzw. aufgrund von Verantwortlichkeiten verschieben können. Darüber hinaus enthält dieser Teil Beispiele für Muster-Vertragsklauseln zur Haftung und beschreibt denkbare Haftungsszenarien aus der Sicht von Praktikern.
Der zweite Teil „BIM und Nutzung von Daten aus Datenbanken“ gibt einen Einblick in die gesetzlichen Vorgaben für Datenbankbetreiber. Er widmet sich darüber hinaus der Frage, welche Haftungsregelugen hinsichtlich der Nutzung von Daten aus Datenbanken bereits Anwendung finden oder zukünftig finden sollten.
Beide Teile sind als Empfehlung zu verstehen mit dem Ziel, Verständnis für BIM-bedingte Veränderungen in Haftungsfragen zu schaffen. Damit leistet das Rahmendokument einen Beitrag zur rechtssicheren Beauftragung und Abwicklung von Leistungen, die mit der BIM-Methode erbracht werden, und unterstützt die Anwendung der BIM-Methode bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Bundesfernstraßen.
Hier geht es zum Download.