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Unteranwendungsfälle im Bundesfernstraßenbau

Neues Projekt der Lenkungsgruppe BIM entwickelt praxistaugliche Unteranwendungsfälle zur Vereinfachung von Ausschreibungen.

Die bundesweit standardisierten BIM-Anwendungsfälle (AwF) lassen Interpretationsspielräume bei der Anwendung in Bauprojekten zu. Beispielsweise können unter dem Anwendungsfall 070 verschiedene Aspekte der Bemessung und Nachweisführung mit der BIM-Methode umgesetzt werden, darunter Entwässerung, Konstruktion, Schall.

Das Projekt „Unteranwendungsfälle im Bundesfernstraßenbau“ der Partner und der vertretenen Bundesländer der Lenkungsgruppe BIM hat zum Ziel, praxistaugliche Unteranwendungsfälle (uAwF) zu entwickeln, die direkt in Ausschreibungen verwendet werden können. Damit trägt das Projekt dazu bei, die breite Anwendung der BIM-Methode zu vereinfachen.

Im Projekt wurden zunächst die Unteranwendungsfälle ausgewählt, die prioritär aus dem bundeseinheitlichen Rahmen der Hauptanwendungsfälle entwickelt werden sollen. Ausschlaggebend für die Auswahl waren die Bedarfe der Länder, die im Rahmen eines Workshops und in einer Vorabumfrage ermittelt wurden.

Die für die erste Entwicklung priorisierten Unteranwendungsfälle umfassen:

  • uAwF 010.V1 – Aufnahme des Urgeländes
  • uAwF 040.01 – Renderings
  • uAwF 070.01 – Bemessung und Nachweisführung der Entwässerung
  • uAwF 140.01 – 4D-Baufortschrittskontrolle am Modell
  • uAwF 140.V1 – 4D-Baufortschrittskontrolle mittels Drohnenbefliegung

Die ausgewählten Unteranwendungsfälle sollen im Einklang mit dem bundeseinheitlichen Rahmen ( Anwendungsfälle Phase 2, Rahmendokument) detailliert und prozessual ausgearbeitet werden. Dadurch sollen die partnerschaftliche BIM-Anwendung gesteigert und organisationsübergreifend eine ländereinheitliche Nutzbarkeit gewährleistet werden.

Die Entwicklung der Unteranwendungsfälle begann am 23. September 2024 mit den ersten beiden Kick-off-Terminen für die Unteranwendungsfälle:

  • uAwF 070.01 – Bemessung und Nachweisführung der Entwässerung sowie der Konstruktion
  • uAwF 010.V1 – Aufnahme des Urgeländes

Es folgten Kick-off-Termine im September und Oktober für die Entwicklung weiterer Unteranwendungsfälle.

Laut Zeitplan sollen die Unteranwendungsfälle noch im vierten Quartal 2024 entwickelt werden. Im ersten Quartal 2025 sollen ein Review und daran anschließende die Finalisierung der Unteranwendungsfälle erfolgen. Anschließend werden die Ergebnisse im BIM-Portal veröffentlicht und zur Anwendung eingeführt. Die Praxiserprobung ist für die zweite Jahreshälfte 2025 geplant.

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Unter „Aktuelles“ informieren wir Sie auf dieser Webseite über weitere Entwicklungen in diesem spannenden Projekt.

Foto: Markus Braumann